Spezialisten senken Ihr Risiko effizienter.
Der Datenschutz wird immer relevanter. Das Bundesdatenschutzgesetz BDSG und die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO regeln die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten.
Geschützt sind Einzelpersonen, welche durch ihren Namen bestimmt oder durch ihre Personal -, Kunden-, Lieferanten- oder sonstige Nummer oder aufgrund der gespeicherten Daten bestimmbar sind.
BDSG und DSGVO sind gültig für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, erhebt und nutzt.
In einer Inhouse-Schulung führen wir Sie gerne ein in die
Datenschutzpflichten des Unternehmers.
Die effizienteste Lösung zur Absicherung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen ist
die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
oder können Sie die folgende kleine Auswahl an Fragen zum Datenschutz alle mit "ja" beantworten?
- Existiert eine Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinie?
- Gibt es einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?
- Existiert ein Verfahrensverzeichnis, das auf Antrag jedermann zur Einsicht gegeben werden kann?
- Sind die Haftungsrisiken beim Versenden von Viren behafteten E-Mails bekannt?
- Ist die Mindestverfügbarkeit der IT-Anlage geregelt?