Gefährdungsbeurteilungen

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz  (ArbSchG) ist gültig ab  21.Aug. 1996. Das ArbSchG forderte erstmalig die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) ist gültig ab 03.Okt. 2002. Die BetrSichV regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Mit Inkrafttreten der BetrSichV ist die Verantwortung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten deutlich gestiegen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist gültig ab 01.Jan. 2005. Die GefStoffV regelt den Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Stoffe. Der Unternehmer ist verpflichtet, für alle verwendeten Gefahrstoffe mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter eine Informationsermittlung durchzuführen, die Ergebnisse in einem Gefahrstoffkataster zu dokumentieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Geltungsbereich

Jedes Unternehmen ist betroffen mit einer weitgehenden Übertragung der Verantwortung auf den Unternehmer.

Pflichten des Unternehmers

Durch Inkrafttreten des ArbSchG 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung (Grundanforderungen) zu Arbeitstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Fertigungsverfahren das zentrale Instrument zur Wahrnehmung der Unternehmerverantwortung.

Mit den erweiterten Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV und GefStoffV muss der Unternehmer detailliert ermitteln, welche Gefährdungen im Betrieb vorliegen und welche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich sind.

Die Beschäftigten sind über den sachgerechten Umgang mit gefährlichen Stoffen durch Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisungen zu informieren.

Der Unternehmer kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter oder externe Dienstleister übertragen, bleibt aber grundsätzlich verantwortlich und ist in jedem Fall verpflichtet, die Erfüllung der übertragenen Arbeiten zu kontrollieren.  

Unsere Experten führen alle Gefährdungsbeurteilungen für Sie durch.

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