Brandschutzbeauftragter in Verkaufsstätten
Sie sind als Betreiber einer Verkaufsstätte verpflichtet, ab einer Verkaufsfläche von 2.000 m² einen Brandschutzbeauftragten ausbilden zu lassen oder zu bestellen (Verkaufsstättenverordnungen der Bundesländer).
Dessen wichtigste Aufgabe ist der vorbeugende Brandschutz mit dem Ziel, Personen zu schützen. Zusätzlich sind ab einer bestimmten Verkaufsstättengröße (in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt) Selbsthilfekräfte erforderlich. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.